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Steuern. Als Anleger müssen wir uns mit dem Thema beschäftigen. In diesem Beitrag geht es aber nicht um irgendeine Steuer, sondern um die Quellensteuer. Dazu sehen wir uns an was die Quellensteuer ist und gehen dann in die Praxis. Wie? Wir fragen Vincent von freaky finance, der sich bereits mit der Rückforderung beschäftigt hat. Ausschlaggebend für den Beitrag war eine Frage per Mail von einem Leser. Die formalen und trockenen Informationen sind absichtlich kurz gehalten, um einen angenehmeren Lesefluss zu ermöglichen.

Die Quellensteuer

Staat: „Dividendenzahlung? Her mit da Marie!“

Und ich so: „Buhuhuhu“

Die Quellensteuer ist eine Steuer (also eine Abgabe an den Staat), die an der Quelle eingefordert wird. Beispiel: Du erhältst eine Dividendenzahlung aus Frankreich und bist in Österreich/Deutschland ansässig. Die erste Besteuerung erfolgt direkt in Frankreich, dann erfolgt eine neuerliche im eigenen Land.

Als Anleger wirst du deshalb doppelt besteuert und nennt sich deshalb auch „Doppelbesteuerung“.

Jetzt waren die Staaten schlau und haben Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Das heißt, es wird geregelt wer besteuern darf und welcher Staat nichts oder weniger bekommt. Dazu gleich mehr in den Beispielen.

Am Ende des Tages heißt das zunächst für uns Kleinanleger: Geldverlust! (Aber das sollte nach dem Wort „Steuern“ eh klar sein)

Beispiel ohne DBA:

Dividendenertrag 1.000€

Land 1: Steuer 35%

Betrag: 650€

Jetzt kommt das Geld in deinem Land 2 an.

Land 2: Steuer 27,5% vom Bruttobetrag (also 1.000€)

Betrag: 375€

Beispiel mit DBA:

Dividendenertrag: 1.000€

Land 1: Steuer 35%

Betrag: 650€

Jetzt sind 15% anzurechnen. (Nach Land unterschiedlich)

Land 2: 27,5%-15% = 12,5%

Betrag: 525€

Jetzt hat man zwar weniger abgegeben…das ist aber noch immer zu hoch.

„Soweit die im Ausland einbehaltene Quellensteuer höher ist als die laut dem jeweiligen DBA anrechenbare Steuer, kann eine Rückerstattung im Quellenstaat beantragt werden.“ – bankdirekt

Dazu füllen wir die entsprechenden Formulare aus und schicken sie ins jeweilige Land. Faustregel: Mehr als 15% Quellensteuer abgeführt? Rückforderung möglich. Und wie das genau aussieht, erklärt uns Vincent.

Interview mit Vincent

Danke, dass du mir meine Fragen zur Quellensteuer beantwortest. Ein Leser hat mich dazu direkt kontaktiert und da du Erfahrung damit hast, kannst du einen wesentlich besseren Einblick in die praktische Thematik der Rückforderung geben.

Zuerst etwas über dich: Wer bist du? Wo schreibst du? Und vor allem: Warum schreibst du über deine finanziellen Abenteuer?

Ich bin Vincent, Anfang 40, Vater einer erwachsenen Tochter und ich arbeite als Techniker in der Flugzeugbranche. Seit einem Jahr betreibe ich den Blog „freaky finance“. Dort schreibe ich rund um das Thema Finanzen und dabei speziell über Themen, mit denen ich selbst Berührungspunkte habe. Dazu gekommen bin ich, weil ich immer wieder zu Finanzthemen befragt wurde. Da hab ich gedacht, dass schriftliches Festhalten hilft. Dann haben mehr Leute was davon und man muss nicht jedes Mal neu anfangen, sondern kann auf den Blog verweisen.

Dieses Interview ist ein gutes Beispiel. Würden wir deine Fragen beim Bier im Wirtshaus klären, hätte ich dir hoffentlich ein Stück weitergeholfen. Wenn jemand ähnlich Fragen hat fange ich wieder von vorne an zu erklären. Das brauche ich nun nicht mehr tun, weil ich auf das Interview verweisen kann.

Zur Quellensteuer: Wann hast du das erste Mal davon gehört? Hast du dich vor deinen ersten Schritten an der Börse darüber informiert?

Meine ersten Aktien habe ich vor 21 Jahren gekauft. Das waren aber zunächst DAX-Werte und das Thema Quellensteuer somit irrelevant! Ich kann dir gar nicht mehr sagen, wann mir die Quellensteuer das erste Mal so richtig bewusst aufgefallen ist. Ich glaube, dass ich die sogar eine ganze Weile ignoriert habe als die dann irgendwann auf meinen Dividendenabrechungen aufgeführt und an den Heimatstaat der Aktie abgeführt wurden. Ohne Steuern geht ja auf sonem Zettel nix. Und ob nun Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer oder Quellensteuer ist ja erstmal wurscht. Wichtig ist was über bleibt, und auf Papas Konto landet. Mit Steuern beschäftigt man sich ja von Natur aus eher widerwillig!
Irgendwann hab ich dann gelesen, dass man sich Quellensteuern ggf. teilweise zurückholen kann, um keiner Doppelbesteuerung zu unterliegen. Bis zu einer Höhe von 15% kann die ausländische Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet werden. Das wird normalerweise von der deutschen Depotbank automatisch verrechnet. Also ist erstmal keine Aktion vom Anleger nötig. Relevant wird es nur in Ländern, in denen die Quellensteuer höher als 15% ist. Dann kann der Anleger die Erstattung der Differenz bei der ausländischen Steuerbehörde beantragen.

Das muss man ja erstmal kapieren, dass das von Land zu Land völlig unterschiedlich geregelt ist und auch der jeweilige Quellensteuersatz jeweils anders sein kann. Nachdem man den Home-Bias überwunden hat, ist ja das Land der unbegrenzten Möglichkeiten oft die nächste Anlaufstelle beim Aktien-Shopping. Erhält man dann Ausschüttungen von US-Werten, werden einem unter anderem eben auch Quellensteuern abgezogen. Mr. Trump will ja auch nicht leben wie ein Hund, wobei das im Gegensatz zu manch anderem Quatsch natürlich nicht auf seinem Mist gewachsen ist. Dabei ist die Regelung mit den USA noch ausgesprochen anlegerfreundlich. Denn aus den USA kann man sich gar keine Quellensteuern zurückholen! Das ist einfach. Hört sich erstmal gemein an aber hier hat man sich, (jedenfalls was Deutschland angeht) auf einen niedrigen Pauschalwert geeinigt und damit ist die Sache erledigt. Die Amis behalten nur 15 statt der eigentlichen 30% Quellensteuern und der deutsche Anleger hat keinen Stress mit dem Rückforderungsprozedere.

In anderen Ländern sieht das wie gesagt anders aus. So unterschiedlich wie der erstattbare prozentuale Anteil ist, so unterschiedlich sind auch die Antragsverfahren pro Land.

Ich weiß, dass du dich bereits um Rückforderungen gekümmert hast. Mit welchem Aufwand muss man dabei rechnen?

Zunächst sollte man sich natürlich einen Überblick verschaffen. Habe ich ausländische Aktien im Depot? Welche Länder sind betroffen? Wie ist die Quellensteuerregelung mit diesen Ländern? Aus welchen Ländern kann ich mir Teile, der dort einbehaltene Quellensteuer erstatten lassen? Und welche davon möchte ich schlussendlich tatsächlich in Angriff nehmen? Dann muss herausgefunden werden wie die Rückforderungsprozeduren in den entsprechenden Ländern ablaufen. Mir hat dabei eine Google-Recherche schnell geholfen. Früher oder später landet man jedenfalls auf den Seiten der ausländischen Steuerbehörden und muss sich dort belesen. In meinem Fall hatte ich dahingehend Glück, dass ich mich besonders für Quellensteuererstattungen aus der Schweiz und Österreich interessierte. Während der eine oder andere vielleicht Probleme hat unsere südlichen Nachbarn beim gesprochenen Wort zu verstehen, liest sich das Geschriebene bis auf ein paar Ausnahmen wie zu Hause 😉 Auf den Formularen steht dann wirklich ausführlich erklärt wie der Ablauf zu sein hat. Die Vorgaben müssen dann umgesetzt werden. Im Wesentlichen besteht das nötige und weitere Vorgehen darin Formulare auszufüllen und Dokumente von der (oder den) Depotbank(en) zu besorgen. Schließlich muss man die gesammelten und ausgefüllten Werke dann eintüten und zur Post bzw. zum Briefkasten bringen.

Aus welchem Land/welchen Ländern hast du die Steuer zurückgefordert?

Wie gesagt habe ich mein Glück bisher nur in den Bergen versucht (Schweiz und Österreich). Auf dem Papier könnte ich auch Quellensteuern für meine Total Aktien aus Frankreich zurückfordern. Ich lebe zwar in Frankreich aber weil die Aktien im Depot bei einer (aber nicht der) deutschen Bank liegen, bei der ich als Steuerinländer gelte, ist die Quellensteuer für die Total-Dividende futsch. Futsch deshalb, weil ich sie nicht zurückfordere. Ich versuche nicht mal mein Glück, weil es an verschiedenen Stellen im Internet heißt, dass das ein ziemlich aussichtsloses Unterfangen sein soll. Ich kenne die Brüder hier ja schon etwas länger und kann mir deshalb vorstellen, dass an dem was man so liest was dran ist… Ganz Ähnliches liest man übrigens von den Erfolgschancen einer Rückerstattung aus Italien. Die ticken halt so ähnlich wie ihre National-Flaggen aussehen. Achso, die Spanier haben keine Flaggen-Ähnlichkeit aber die Rückerstattung soll dort auch keinen Spaß machen!

Hattest du Probleme mit den Formularen?

Eigentlich nicht. Die Eidgenossen benutzen aber ein spezielles Formular-Format namens Snapform (gibt es im Free-Download). Da fragt man sich warum es das bewährte PDF nicht tut, aber Probleme hatte ich damit nicht. Bei euch Ösis haben sie wohl nix gegen das gute alte PDF. Wie man die auszufüllen hat steht ziemlich genau dabei. Bei Nachfragen kann man ja sogar anrufen oder mailen. Also Formularprobleme hatte ich nicht.

Vom Steuerberater habe ich gehört, dass sich die Rückforderung erst ab 50€ lohnt. Was meinst du? Ab welchem Betrag lohnt es sich? Lohnt sich der zeitliche Aufwand auch für sehr geringe Beträge?

Richtig ist, dass die Rückforderungen mit Unkosten verbunden sind. Dazu kommt der Zeitaufwand. Dieser ist aber eigentlich nur beim ersten Mal (pro Land) etwas höher, weil man sich etwas einlesen und zurechtfinden muss. Wenn man dann weiß wie der Hase läuft, sollte es in den Folgejahren schneller gehen. Das Ausfüllen der Formulare und zusammenstellen der nötigen Dokumente ist zeitlich überschaubar. Allerdings kosten die Taxvoucher je nach Bank Geld. Bei der Comdirect kostet es 10€. Bei der Consorsbank dagegen gibt es die Dinger kostenlos.

Etwas nervig ist leider, dass man auf den Formularen einen Stempel der inländischen Steuerverwaltung (in meinem Fall vom deutschen Finanzamt) benötigt. Dazu bin ich persönlich dort hingegangen. Ich hatte keine Wartezeit und das Stempeln ging schnell. Dennoch wendet man etwas seiner kostbaren Zeit für diesen Vorgang auf. Man kann das auch per Post erledigen. Eintüten, Porto und zum Briefkasten oder zur Post bringen kostet aber ebenfalls Zeit und Geld. Schließlich kommt nochmal Porto für die Briefsendung an die ausländische Behörde dazu und eine Umtauschgebühr für Erstattungen in Fremdwährungen (z. B. Schweizer Franken). Positiv ist, dass man jeweils die letzten 3 Jahre auch zusammenfassen und beantragen kann. Wenn man so verfährt kann man immer 3 Jahre sammeln und den Antrag zusammengefasst absenden. Das spart natürlich auch etwas Aufwand, Porto und ggf. Währungsumtauschgebühren. Dafür liegt das Geld ggf. länger warm und trocken im Ausland und kann nicht für dich arbeiten. Aber in der Regel belaufen sich die Erstattungen pro Land wahrscheinlich auf Beträge die zu klein sind, um durch deren frühzeitige Reinvestition einen nennenswerten zusätzlichen Renditeturbo zu zünden.

Sobald der Rückforderungsbetrag für ein Land also die Unkosten bestehend aus Gebühren, Porto und aufgewendeter Zeit übersteigt lohnt sich der Aufwand theoretisch. Man liest trotzdem immer wieder von Leuten denen diese Beträge zu klein im Verhältnis zum Aufwand sind. Die lassen das dann.

Wie der Steuerberater nun auf genau auf die 50€ weiß ich nicht. Einige Banken bieten aber auch an, eine Vorabbefreiung in entsprechenden Ländern oder die Rückerstattung für den Kunden zu beantragen. Diese Dienstleistung lassen sie sich natürlich vergüten. Die comdirect nimmt pro Dividende 25€ und weist daraufhin, dass sie Beantragungen nur durchführt, wenn nach diesen Gebühren mindestens 25€ beim Kunden ankommen. Da sind dann die 50€, die der eigentliche Rückforderungsbetrag mindestens ausmachen sollte. Vielleicht ist das der Hintergrund.

Hast du bereits die Quellensteuer zurück erhalten? Wenn nicht, wie lange wartest du schon darauf?

Aus der Schweiz habe ich sie zurückerhalten. Freaky, wie ich bin habe ich meine Einreichung ohne Tax-Voucher und auch für Jahre, die länger in der Vergangenheit liegen, als die 3 letzten, für die eine Erstattung in Aussicht gestellt wird. Dabei wurden aber wirklich nur die letzten 3 Jahre erstattet. Mir wurde freundlich mittgeteilt, dass die Frist für die Jahre davor bereits verstrichen war und, dass ich beim nächsten Mal bitte die Taxvoucher mit einreichen möchte.
Ich hatte es frecherweise ohne versucht, weil die bei der comdirect 10€ kosten und ich gerne mal spare. In dem Fall hat das geklappt. Ich rate aber trotzdem davon ab, es zu versuchen. Meine Mutter hat ihre Anträge zeitgleich und ebenfalls ohne Taxvoucher eingereicht. Bei ihr wurden die Voucher nachträglich gefordert. Diese von der Depotbank zu bekommen kostet eben ggf. eine Gebühr und es kann bis zu 2 Wochen dauern, bis man die Voucher im Briefkasten hat. Nachdem sie die fehlenden Papiere eingereicht hat, kam die Rückerstattung aus der Schweiz aber innerhalb von 3 oder 4 Wochen.

Meine Rückerstattungen aus Österreich wurden mir grad gestern (29.09.2017) auf dem Konto gutgeschrieben! Bearbeitungszeit war somit ca. ein halbes Jahr. Wenigstens habt ihr keine Alpendollar, so dass dabei keine Währungstauschgebühren wie bei den Schweizer Erstattungen anfallen. Auch der in meinen Augen völlig überflüssige Taxvoucher wird in Österreich nicht verlangt. Dort kann man die Erstattung übrigens für die letzten 5 Jahre zusammenfassen und beantragen. Das heißt ich könnte hier jetzt wieder ein paar Jahre warten und dann erst für die Jahre ab 2017 aktiv werden.

Wo hast du dich über die Quellensteuer und deren Rückforderung informiert?
Alles was ich über das Thema wissen musste habe ich im Internet gelesen. Zwei Links habe ich abgespeichert und stelle sie hier gerne zur Verfügung.

Anlegerplus (Hier gab es einen Link zu dieser Anlegerplus-Seite: http://www.anlegerplus.de/home/aufwendige-quellensteuer/; leider funktioniert der Link nicht mehr, deshalb habe ich ihn als Direktverlinkung rausgenommen.)

iww

Die Inhalte sind natürlich nicht zwingend Topaktuell. Im Zweifel und bei Detailfragen empfehle ich tatsächlich einen Anruf bei der ausländischen Finanzbehörde. Ich habe da mal mit einer netten Dame in der Schweiz geplaudert. Das ist sehr unkompliziert!

Willst du sonst noch etwas über die Quellensteuer loswerden?

Das Wichtigste konnte ich glaube ich in meine Antworten einbauen. Bezüglich der Rückerstattungen aus Frankreich und Italien muss meine Vermutung nicht richtig sein. Wer mag kann gerne versuchen dort einbehaltene Quellensteuern zurückzufordern. Vielleicht ist es ja gar nicht so schlimm, wie man es oft liest.
Für Frankreich kann man auch eine Vorabreduzierung des Quellsteuersatzes auf 15% beantragen. Das ist vielleicht sinnvoller als sich dem Rückerstattungsprozedere hinzugeben.

Ansonsten finde ich das System allgemein ziemlich bekloppt. Vor allem die unterschiedliche Handhabung. Eine einheitliche Regelung ohne aufwändiges Erstattungsverfahren wäre wünschenswert. Dass es geht sieht man ja mit US-Aktien. Viele Staaten hoffen wohl einfach auf Zusatzeinnahmen, dadurch, dass ein großer Anteil der Leute auf die Erstattung verzichtet oder gar nichts davon weiß.
Da sollte jeder Aktionär mal sein Depot scannen und schauen, ob über die Quellensteuerrückerstattung noch etwas zu holen ist. Ich kann aber auch die verstehen, die sagen, dass sie sich für 20 oder 30€ die Mühe nicht machen, wenn sie in der dafür aufzuwendenden Zeit anderweitig mehr verdienen oder ihre Lebensqualität maximieren können.

Danke!

☺ My pleasure ☺

Mehr von Vincent gefällig? Dann checkt seinen letzten Monatsabschluss aus!

 

Habt ihr  Erfahrungen mit der Quellensteuer und den Erstattungen? Vielleicht auch mit den Süd-Ländern? Ab in die Kommentare!

 

Mehr dazu: Video

Über Kapitalerträge und die Quellensteuer in Österreich habe ich 2015 ein Video erstellt.

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