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P-Konto eröffnen: Alles Wichtige schnell erklärt

Kurz und Knapp: Ein P-Konto dient deinem Schutz vor Pfändungen. Was es genau damit gemeint ist und was du für eine Eröffnung dieses Kontos benötigst, zeige ich dir in diesem Artikel.

Inhalt

Was ist ein P-Konto?

Ein P-Konto ist ein Pfändungsschutzkonto.

Ein Pfändungsschutzkonto ist ein ganz normales Girokonto, allerdings mit einer Krux: Eine Überziehung ist nicht möglich. Außerdem ist ein Teil deines Einkommens vor einer Pfändung geschützt. Der geschützte Betrag ist gesetzlich festgelegt und beträgt momentan 1.178,59 €. Teilweise kann dieser Betrag auch erhöht werden.

Wenn du das pfändungsfreie Guthaben nicht verbrauchst, wird es dir für den nächsten Monat gutgeschrieben. Ab dem zweiten Monat geht es allerdings an die Gläubiger.

Tipp: Geld abheben! Wenn du das Guthaben jeden Monat abhebst, kannst du Geld sparen, ohne das es von deinem Konto abgezogen wird.

Wie kannst du ein P-Konto eröffnen?

Du kannst das Pfändungsschutzkonto jederzeit eröffnen. Keine Bank darf dir das verweigern. Voraussetzung ist allerdings, dass du bereits ein Girokonto hast.

Auch online ist eine Eröffnung eines Kontos möglich und zwar bei dem Anbieter „Pay Center“.

Für die Eröffnung benötigst du:

  • Lohnabrechnung des Arbeitgebers
  • Bewilligungsbescheid bei Arbeitslosengeld
  • Kindergeld? Auszug vorlegen
  • Personalausweis
  • Kontoauszüge der letzten sechs Monate
  • Eventuell Unterhaltstitel und Nachweis der Unterhaltszahlungen in Form von Belegen
  • Personalausweis der Kinder
  • P-Konto Antrag

Achte dabei aber auch auf die Bestimmungen der Bank.

Für die Eröffnung machst du nun folgendes:

  • Rufe bei deiner Bank an und vereinbare einen Termin (außer es geht auch online)
  • P-Antrag und Dokumente einreichen (Das muss die Bank innerhalb von 4 Tagen erledigen)
Ein P-Konto zu eröffnen ist nicht schwer

Ein P-Konto zu eröffnen ist nicht schwer

Der Antrag für das P-Konto

Für das Konto benötigst du einen unterschriebenen P-Konto-Antrag, der auch 850k-Antrag genannt wird. Das sind oft drei Seiten, die du ausfüllen musst. Hier gibst du deine persönlichen Informationen und die bisherige Kontonummer an. Das Formular findest du normalerweise bei deiner Bank.

Die P-Konto Bescheinigung

Wichtig ist, dass du für das Pfändungsschutzkonto eine Bescheinigung von offizieller Seite benötigst.

Die Bescheinigung bekommst du von…

  • Gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle
  • Jobcenter oder Sozialamt
  • Banken und Sparkassen
  • Arbeitgeber
  • Vollstreckungsgericht

Idealerweise holst du dir die Bestätigung von einer offiziellen Stelle bzw. von deinem Arbeitgeber. Auch Anwälte stellen den Antrag aus, allerdings kostet das etwas.

Was darf ein P-Konto kosten?

Gesetzlich ist geregelt, dass das P-Konto nicht mehr wie ein Girokonto kosten darf. Ist das bei deiner Bank nicht so? Dann verlange das Geld zurück!

Achte auch darauf, dass die Umwandlung deines normalen Girokontos in ein P-Konto nichts kosten darf. Frage bei deiner Bank ruhig nach dem Konto. Oft ist es so, dass diese Konten gar nicht in offiziellen Dokumenten der Bank aufgeführt werden.

Ist eine Umwandlung in ein Girokonto möglich?

Kurz: Ja.

Du kannst dein P-Konto jederzeit in ein Girokonto umwandeln lassen. Sollte dir die Bank eine Umwandlung verweigern, verweise auf das BGH Urteil vom 10.2.2015, Az. XI ZR 187/13.

Hier ging es um die Commerzbank, die der Verbraucherzentrale recht gab, dass eine Umwandlung möglich ist.

Kann ich mein P-Konto kündigen?

Wenn du eine Umwandlung in ein Girokonto nicht willst, kannst du das Pfändungsschutzkonto natürlich kündigen. Aber Achtung: Du kündigst damit nicht nur das P-Konto, sondern auch dein Girokonto. Kündige also nur, wenn du die Bank wechseln willst. Ansonsten lohnt sich die Rückumwandlung in ein Girokonto.

Die Kündigung erfolgt ganz normal persönlich oder postalisch.

Fazit

Das P-Konto ist ein Girokonto, das dir ein Teil deines Einkommens vor einer Pfändung schützt. Dafür darfst du das Konto nicht überziehen. Ansonsten ähnelt es einem Girokonto. Banken dürfen dir die Eröffnung eines P-Kontos nicht verweigern, allerdings musst du bereits ein Girokonto haben.

Für die Eröffnung eines Pfändungsschutzkontos benötigst du:

  • Ein Girokonto (außer du eröffnest das Konto online – es gibt einen Anbieter namens Pay Center)
  • Ein paar Dokumente (Siehe Abschnitt „Wie kannst du ein P-Konto eröffnen)

Benötigst du das Konto nicht mehr, kannst du es in ein Girokonto umwandeln lassen, oder ganz normal kündigen.

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