Oft gefragt, nie gewusst: Was bedeutet eigentlich Gewährleistung? Wie funktioniert dieses rechtliche Gebilde? Ein Überblick.
Inhalt
Was bedeutet Gewährleistung?
Der Grundbegriff der Gewährleistung ist der „Mangel„. Gewährleistung beschreibt also den Fall, wenn eine Leistung einen Mangel aufweist.
Besteht ein Mangel, muss dieser beseitigt werden. Das kann auf zwei Arten geschehen, entweder der Beseitigung des Mangels oder einer Preisanpassung bzw. Vertragsauflösung. Vorrang hat die Verbesserung des Mangels!
Was ist ein Mangel?
Ein Mangel ist ein Resultat eines anderen Ergebnisses als im Vertrag dargestellt, praktisch eine Abweichung vom vertraglich Geschuldeten. Juristen unterscheiden dabei zwischen
- bedungenen und
- gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften
Das heißt so viel wie: Was im Vertrag steht und was typischerweise vorausgesetzt werden kann.
[message_box title=“Beispiel „Öffentliche Äußerungen““ text=“Wenn eine wasserfeste Uhr beworben wird und das nicht stimmt.“]Wichtig ist der Zeitpunkt
Die Gewährleistung beschäftigt sich mit Mängel, die schon bei der Übergabe vorhanden waren. Ein später erst in Erscheinung tretender Mangel ist jedoch auch davon umfasst, wenn der Mangel schon bei der Übergabe angelegt war.
Kommt der Mangel in den ersten sechs Monaten ab der Übergabe vor, hat der Übergeber (z.B. der Händler) zu beweisen, dass der Mangel erst nach der Übergabe eingetreten ist und nicht
schon während der Übergabe. Nach sechs Monaten obliegt dem Übernehmer die Beweislast. Bei Abnutzungserscheinungen gilt das nicht.
[message_box title=“Beispiel „Der defekte Fernseher““ text=“Ein Fernseher ist nach 4 Monaten defekt. (= Mangel) Jetzt muss der Übergeber, also der Händler, beweisen, dass der Mangel erst nach der Übergabe entstanden ist (z.B. durch Prüfung des Geräts auf Flüssigkeiten – Wasser im Gerät).“]Die Folgen
Bei den Folgen muss zwischen
- Primär und
- Sekundärfolgen
unterschieden werden.
Liegt nun ein Mangel vor, gilt zuerst das Recht auf eine zweite Chance. Es kann deshalb Verbesserung oder Austausch gefordert werden. Dabei gibt es Ausnahmen:
- Unmöglichkeit
- Unverhältnismäßigkeit für den Übergeber
- Verzug
- erhebliche Unannehmlichkeiten für den Übernehmer
- Unzumutbarkeit wegen triftiger Gründe
Die erste Ebene: Verbesserung und der Austausch
Was Verbesserung und Austausch bedeutet, ist klar. Bei der Verbesserung wird der Mangel beseitigt, beim Austausch das Produkt getauscht. Ein Austausch funktioniert allerdings nur bei Gattungsschulden, also wenn genau das gleiche noch einmal zur Verfügung steht. Dies ist z.B. bei einem Gebrauchtwagen nicht der Fall.
Die Kosten für Verbesserung und Austausch obliegen grundsätzlich dem Übergeber (Händler).
Beides muss in einer angemessenen Frist geschehen und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten verbunden sein. Solange der Austausch nicht erfolgt, muss der Übernehmer keine Zahlung (Gegenleistung) leisten.
Die zweite Ebene: Preisminderung und Wandlung
Preisminderung ist die Herabsetzung des Preises, die Wandlung die Vertragsauflösung. Grundsätzlich ist auch hierbei wählbar, welches vorgehen man als Übernehmer (Käufer) bevorzugt, allerdings nicht bei geringfügigen Mängeln.
Wird ein Produkt oä. von einem Dritten repariert und nicht direkt vom Händler, ist dies ein Sonderproblem. In Deutschland erhält der Übernehmer (Käufer) nichts zurück, in Österreich gibt es Ausnahmen.
Gibt es Fristen? Ja, 3 Jahre bei unbeweglichen und 2 Jahre bei beweglichen Sachen.
Wann gibt es keine Gewährleistung?
- Bei einem Ausschluss im Vertrag
- bei einem Kauf von einer großen Menge
- bei offenkundige Mängel
Gewährleistung kann von Seiten eines Unternehmers nie ausgeschlossen werden. Aber auch bei Privatverkäufern könnte ein Gewährleistungsausschluss nicht gelten.
Beim Kauf einer großen Menge haftet der Übergeber nicht für Mängel an einzelnen Sachen. Durch strenges inventarisieren kann aber auch hier eingegriffen werden.
Der letzte Fall betrifft offensichtliche Mängel. Das sind Mängel die ersichtlich sind. Diese können nicht geltend gemacht werden.
Was ist dann eigentlich Garantie?
Garantie ist ein Versprechen, dass das Produkt mangelfrei ist. Es ist eine freiwillige Leistung, normalerweise des Herstellers. Ein Garantieanspruch kann auch davon abhängig sein, ob man sich z.B. auf der Herstellerwebsite registriert.
Fazit: Gut zu wissen!
Gewährleistungsfälle kommen im Leben häufiger vor und es ist sicher sinnvoll, einen rechtlichen Überblick über das Thema zu haben. Ich hoffe, dieser Artikel gibt einen einfachen und dennoch juristisch etwas in die Tiefe gehenden Einblick in das Schuldrecht, in das die Gewährleistung eingeordnet wird.